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27. August 2008

Margaretha Hölldobler-Heumüller: Gesetz zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass der linke Gesetzentwurf die Wiederaufnahme eines Gesetzes aus dem Jahr 2005 ist, das zu erheblich anderen Zeiten entstanden ist. Von daher müsste das inhaltlich genauer angeschaut werden, als es einfach in der Form zu übernehmen. Aber ich denke, das ist Ihrer noch nicht so breiten Erfahrung geschuldet.

(Zuruf von der CDU: Das haben Sie aber schön formuliert!)

Der Kollege hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Verordnung damals aufgehoben worden ist. Das geschah gegen den Widerstand der GRÜNEN. Wir wollten an der Verordnung festhalten. Das Gesetz haben Sie dann auslaufen lassen. Das ist klar, ein Gesetz ohne Verordnung macht keinen Sinn. Das ist der zweite Punkt, den wir uns anschauen müssen.

Dass wir wieder ein Wohnraumzweckentfremdungsgesetz wollen, steht in unserem Parteiprogramm. Das war unsere Haltung 2004, das ist unsere Haltung heute. Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den LINKEN. Wir sagen: Wir wollen dieses Wohnraumzweckentfremdungsgesetz dort, wo Wohnungsmangel herrscht. Sie wollen es offenbar flächendeckend. Das ist ein wichtiger Unterschied; denn da, wo kein Wohnungsmangel herrscht, brauchen wir auch kein Wohnraumzweckentfremdungsgesetz.

Denn es handelt sich – Sie haben darauf hingewiesen – um einen gravierenden Eingriff in die Eigentumsrechte. Das heißt, der Eingriff muss unbedingt auf das notwendige Maß beschränkt sein. Auch die Frage der Billigkeit ist dabei zu erörtern.

Auf der anderen Seite gibt es Regionen, wo die Hälfte der Wohnungen in der Innenstadt leersteht. Da bin ich froh, wenn der Raum irgendwie genutzt wird. Auch in diesen Regionen macht das, was Sie vorsehen, wenig Sinn.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Deswegen brauchen wir eine Erklärung, wie die Verordnung oder das Gesetz aussehen kann.

Herr Milde, Sie haben schon die Grundlagen des Grundgesetzes angesprochen. Ich will daraus zitieren. Darin steht:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Da gibt es ohne Zweifel eine Verpflichtung, tätig zu werden, wenn man sieht, dass das nicht funktioniert. Beim Rhein-Main-Gebiet müssen wir die Zahlen kontrollieren. Wir gehen davon aus, dass 7.000 Wohnungen fehlen. Die LINKEN gehen von 25.000 Wohnungen aus. Das ist eine erhebliche Differenz. Aber es wird eine Anhörung geben, wo wir nachfragen können. Raum ist nicht beliebig vermehrbar. Steigende Preise und weitere Verknappung zeichnen momentan das Bild.

Von dem, was als schwarze Minderheitsregierung zusammengeschrumpft ist, sind bisher keine Ideen gekommen, was da zu tun sei. Sie treiben die Bevölkerung mit Ihrer Politik – das hatten wir heute Morgen schon – eher in die städtischen Gebiete, indem Sie keine Ideen haben, wir man den ländlichen Raum stärken könnte, indem Sie beim ÖPNV kürzen, sodass die Leute eher zu den Städten ziehen müssen und indem Sie nicht in der Lage sind, für eine gescheite Technikanbindung in den ländlichen Räumen zu sorgen.

Der einzige Beitrag, den Sie dazu leisten, billigen Wohnraum im Ballungsraum zu schaffen, das ist der von Ihnen geplante Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dort findet wirklich Wertminderung statt. Dort wird Wohnraum entwertet durch Lärm und Emissionen. Das ist allerdings ein ganz gravierender Eingriff in den Grundbesitz. – Wir wollen, dass der Grundbesitz, den es gibt, sinnvoll genutzt wird.

Als das Zweckentfremdungsgesetz noch galt, gab es jährlich 400 bis 600 Hinweise. Das zeigt, es hatte durchaus Wirkung. Es geht auch nicht nur um Umnutzung von Wohnraum zu Büroraum, sondern es geht auch um Leerstand, um Neubau nach Abriss. Es geht auch darum, dass alle Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeitsplätze finden können.

Frau Wissler, ich darf Sie kurz darauf hinweisen – Sie haben es auch in Ihrer Presseerklärung stehen –: Die vielen Büroleerstände werden wir dadurch nicht in den Griff bekommen. Das ist an dieser Stelle deutlich. Die Wirkungsweise des Gesetzes geht in die andere Richtung.

Der Wohnungsraum im Ballungsraum ist nicht nur durch Planungsrecht und durch Wohnbauförderung ins Gleichgewicht zu bringen. Ohne Eingriffe – auch darauf wurde hingewiesen – werden nur die Wohlhabenden in der Nähe ihrer Arbeitsplätze im Rhein-Main-Gebiet Wohnraum finden. Zusätzlich zum Planungsrecht und zur Wohnungsbauförderung brauchen wir auch ordnungspolitische Ergänzungen. Das sind z. B. auch die zehn Jahre Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Das ist die Fehlbelegungsabgabe oder, wie hier, das Wohnraumzweckentfremdungsverbot. Das Wohnraumzweckentfremdungsverbot ist aber nicht allein selig machend. Da braucht es mehr. Das ist uns auch klar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns geht es um ein sinnvolles Gesetz, ein Gesetz mit Augenmaß, das Missstände reguliert. Ich glaube, die Eckpunkte und Grenzen sollten wir nach der Anhörung gemeinsam festlegen.

Herr Kollege Milde, wenn es Auswüchse geben sollte, würde ich davon gerne in der Anhörung hören. Eigentlich wären die eine Sache für die "Bild"-Zeitung, aber davon ist mir nichts bekannt. Von daher gesehen müssten wir prüfen, ob es diese schwierigen Fälle wirklich gab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Margaretha Hölldobler-Heumüller, zweite Wortmeldung:

Herr Präsident, ich werde mich kurz fassen. Da der Minister aber leider nicht auf meine Zwischenfrage antworten wollte, wollte ich doch noch einmal die Gelegenheit nutzen, auf etwas hinzuweisen.

Sie haben gesagt, das Gesetz sei nicht wirksam gewesen, es sei unsinnig und einiges andere mehr gewesen. Dazu kann ich nur sagen: Zu diesem Thema gibt es zwei sehr unverdächtige Kronzeugen.

Herr Lenders, zu Ihrer Bemerkung, dies sei der pure Sozialismus, kann ich Folgendes sagen: Aus dem Jahr 2004 liegen uns Briefe der Oberbürgermeisterin Roth und des Oberbürgermeisters Hildebrand Diehl vor, in denen sie energisch darum gebeten haben, das Wohnraumzweckentfremdungsgesetz aufrechtzuerhalten. Sie sagten, es sei sehr wohl wirkungsvoll gewesen. Sie sollten sich also mit Ihren eigenen Parteifreundinnen und -freunden unterhalten. Dann könnten Sie feststellen, wie das beurteilt wird.

Herr Schaus, ich möchte Ihnen noch einen kleinen Hinweis geben. Es wäre hilfreich, wenn Sie dem Text Ihres eigenen Gesetzentwurfs noch einmal lesen würden. Denn dort ist nicht vorgesehen, dass die Gemeinden selbst entscheiden können, was sie tun.

Ich glaube, in der Beratung im Ausschuss und in den weiteren Lesungen steht uns noch einiges an Arbeit bevor. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Stimme der Vernunft!)

Vizepräsident Dieter Posch: Vielen Dank.

 

 

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