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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph hat schon kurz darauf hingewiesen: Es gibt Dinge, die passieren in diesem Landtag mit ziemlicher Regelmäßigkeit. Schon vor dreieinhalb Jahren hat mein Fraktionsvorsitzender darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf der FDP so regelmäßig wiederkommt, wie die Sonne am Himmel aufgeht.
(Florian Rentsch (FDP): Wir sind verlässlich, Frau Kollegin!)
– Ja, und wir haben ein Herz für Parteien, die irgendwie ihre Themen suchen. Deswegen sprechen wir heute wieder über das Thema – kein Problem.
Die Welt hat sich weiterentwickelt, Hessen hat sich weiterentwickelt.
(Michael Boddenberg (CDU): Und die Sonne geht immer noch auf, Gott sei Dank!)
Die FDP hat sich nicht weiterentwickelt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Aber die GRÜNEN haben sich weiterentwickelt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit)
Die hatten es zwar nicht so nötig. Trotzdem sind wir in der Lage, zu schauen, was sich in dieser Welt verändert. In den letzten dreieinhalb Jahren hat sich, was das Freizeitverhalten und das Einkaufsverhalten anbetrifft, einiges verändert. Ich muss gestehen, Ihre Argumentation, warum Sie das Feiertagsgesetz ändern wollen, finde ich insgesamt krude.
Wir haben inzwischen Video on Demand. Ich kenne leider keinen deutschen Ausdruck dafür.
(Zuruf von der CDU: Video auf Abruf!)
– Danke. – Wir haben Ladenöffnungszeiten, die rund um die Uhr gehen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine wesentliche Beschränkung der Freiheit ist – damit argumentieren Sie immer –, wenn man am Sonntag keine Videos ausleihen kann. Herr Hahn, Sie stellen sich hier hin und sagen, wir stellen Menschen vor Automaten. Gerade da kommen wir zu einem Punkt, wo ich frage: Wollen Sie als Nächstes die Zigarettenautomaten abschaffen, sollen die Tabakläden auch öffnen?
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Die sind doch auf!)
Gerade Sie, die Sie immer darauf bestehen, dass es Entbürokratisierung gibt, dass es einfache Regeln gibt, müssten mir erklären, wo da die Grenze dessen ist, was Sie sonntags öffnen wollen.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Die haben am Sonntag doch auf!)
Sie argumentieren mit der Schlechterstellung im Vergleich zu allen Arten der Unterhaltung und nennen z. B. Kinos und Theater. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Videofilm und einem Kinofilm ist, dass ich zu einem Kinofilm ins Kino gehe, wo ganz viele andere Menschen dieses Angebot annehmen. Den Videofilm gucke ich mir im Wohnzimmer mit den Leuten an, mit denen ich ihn mir angucken will. Das ist eine private Veranstaltung.
Wenn wir jetzt anfangen wollen, den Menschen für ihre private Sonntagsveranstaltung neue Ladenöffnungsoptionen zu eröffnen, dann können Sie die Sportgeschäfte öffnen und alle anderen Geschäfte, die irgendwelche Arten von Freizeitartikeln verkaufen, die Buchläden sowieso, Spielwarenläden usw. Dann können Sie alle aufmachen. An dieser Stelle ist es uns wichtig, dass man über den Schutz des Sonntags nachdenkt.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Unterstützen Sie uns dabei, wenn wir den Antrag mit den Buchläden stellen?)
– Nein, ich werde Sie nicht unterstützen. Sie sollten meiner letzten Passage folgen: zum Schutz des Sonntags.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dann reden Sie nicht so ein dummes Zeug!)
Den Schutz des Sonntags gibt es nach wie vor. Wir halten ihn nach wie vor hoch, und wir sind der Überzeugung, es gibt viele Menschen, die sonntags arbeiten müssen, aber das sollte man auf das notwendige Maß beschränken. Das Öffnen von Videotheken am Sonntag ist das, was wir als jenseits des notwendigen Maßes erachten.
Im Regelfall haben die Leute inzwischen über 100 Fernsehprogramme, die sie sich sonntags angucken können.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das reicht?)
– Ich finde, das könnte reichen, statt einen dringlichen Bedarf zur Erfüllung der Freiheit aus Ihrer Sicht zu definieren. – Dann nennen Sie gerne noch Tankstellen, Apotheken und Videotheken in diesem Zusammenhang. Dazu sage ich: Apotheken sind für Notfälle zuständig. Tanken kann man manchmal auch nicht einkalkulieren. Aber ein Video gehört auf keinen Fall zu den Notfällen dieses Lebens. Von daher könnten wir diesen Gesetzentwurf eigentlich auch ohne Anhörung ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Vizepräsident Hermann Schaus: Vielen Dank, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller.