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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der im Grunde genommen seit dem Jahre 2003 immer wieder in der Diskussion war. Es betrifft das Thema Sparkassen.
Im April 2008 hat die SPD das Thema wieder auf die Agenda gehoben. Wir GRÜNEN haben damals erklärt: Wenn wir dieses Thema wieder angehen, dann wollen wir keine kleinen Lösungen haben. Vielmehr sollten wir, die in der Politik tätig sind, den Mut haben, die Probleme wirklich zu lösen, die seit Langem bekannt sind und diskutiert werden. Unser Job besteht darin, einen Rahmen für die Sparkassen zu setzen. Wie die Kommunen ihn dann nutzen, ist ihre Sache. Aber wir sind gefordert, dafür wirklich eine Lösung zu präsentieren. Das tun wir heute.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)
Wir haben mit allen Fraktionen gesprochen, denn eigentlich ist es ein Thema, bei dem es gut wäre, wenn Einigkeit im Hause bestünde, denn die Sparkassen sind ein Thema, das alle betrifft. Die Sparkassen sind auch ein Thema, wo wir uns im Grunde genommen gar nicht so weit voneinander unterscheiden, weil alle die dritte Säule mit dem Sparkassenwesen wollen. Alle wollen die Sparkassen im kommunalen Besitz erhalten.
Dieser Gesetzentwurf ist ohne Zweifel ein Gesetzentwurf, wo einige Beteiligte über ihren eigenen Schatten springen mussten. Das war keine einfache Sache. Aber es war klar, wenn wir Handlungsbedarf sehen, müssen wir handeln. Das ist das, was die Bürgerinnen und Bürger auch von uns erwarten. Dass wir an so einem Punkt unseren Job tun, dafür sind wir gewählt, und uns nicht im Kleinklein verlieren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)
Bei diesem wichtigen Thema ist es klar, dass die Sparkassen endlich Sicherheit brauchen, dass sie endlich eine Perspektive brauchen. Wenn wir uns die Situation der Konzentration im Bankenwesen anschauen, wenn wir uns die Krise der Finanzmärkte anschauen, wenn wir uns anschauen, dass die Fusion Commerzbank und Dresdner Bank stattgefunden hat, wenn wir uns anschauen, dass am Tag der Anhörung die Deutsche Bank bekannt gegeben hat, dass sie die Postbank übernimmt, dann heißt das, die steigen ganz massiv in der Privatkundengeschäft ein. Und das heißt, wer die Sparkassen schützen will, der muss an dieser Stelle handeln, und zwar ohne Zögern und ohne Mimositäten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Wir haben neue Instrumente geschaffen, denn die Situation, dass auch im Rhein-Main-Gebiet in den letzten Jahren keine Lösung zustande kam, ist unbefriedigend. Wir schützen mit diesem Gesetzentwurf die Sparkassen vor Privatisierung. Wir haben – Kollege Posch hat es erörtert – das Stammkapital abgeschafft und schaffen öffentlich-rechtliche Trägeranteile. Das heißt, es bleibt in kommunaler Hand.
Wir sorgen dafür, dass kein Verkauf von Sparkassenanteilen möglich ist. Es fließt kein Geld aus dem Sparkassensystem heraus. Wir ermöglichen den Kommunen, Stiftungssparkassen zu gründen. Das ist eine Option. Wir ermöglichen aber auch alle Handlungsmöglichkeiten – das unterscheidet es von unserem vorherigen Gesetzentwurf –, ohne dass Stiftungssparkassen gegründet werden. Wir ermöglichen stille Einlagen. Wir ermöglichen die Übertragung von Sparkassen mit gemeinsamer Geschäftsführung. Wir ermöglichen Holdings.
Wir haben eine spezielle Regelung für das Rhein-Main-Gebiet. Wir sind dafür, dass die Frankfurter Sparkasse bei der Helaba bleibt. Die EU-Wettbewerbskommissarin hatte im Zuge der Auseinandersetzung mit der WestLB darauf hingewiesen, dass das Privatkundengeschäft eine wesentliche Säule der Landesbanken sein muss. Also tun wir auch etwas im Sinne der EU-Festigkeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
Der gemeinnützige Auftrag der Sparkassen wird neu definiert und fortentwickelt. Die Qualifikation und Auswahl der Verwaltungsräte werden verbessert. Auch sorgen wir für mehr Qualität und mehr Sicherheit, die wir im Bankenwesen dringend brauchen.
Heute kam – das muss ich sagen – leider sehr spät der Änderungsantrag der SPD, der sich aber in wesentlichen Punkten von unserem Antrag doch noch einmal unterscheidet, in dem sie z. B. fordert, dass nur Komplettübertragungen möglich sind. Wir haben lange darum gerungen, ob wir diesen schrittweisen Einstieg wollen. Aber wir wollen in der Sparkassenlandschaft Bewegung. Und wir wollen die Schwelle möglichst niedrig halten. Deswegen schaffen wir die Möglichkeit, schrittweise einzusteigen.
Wir halten im Gegensatz zu Ihnen die stille Einlage für europafest. Wir haben das sorgfältig geprüft. Wir wollen nach wie vor die Helaba als Träger. Mir ist unklar, warum Sie wieder die Verbandssparkassen ins Spiel gebracht haben, die in der Anhörung bei allen Beteiligten außer den Betroffenen komplett durchgefallen ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Wir haben die Region Rhein-Main begrenzt. Das geht auf eine Forderung der Gewerkschaften zurück. Es erstaunt mich, dass das in Ihrem Gesetzentwurf anders vorgesehen ist. Die Gewerkschaften hatten Sorge, dass das Rhein-Main-Gebiet die Banken aus dem Umland aufsaugt. Deshalb haben wir Grenzen gezogen, weil das nicht Sinn der Sache ist. Wir haben allerdings für die anderen Landesteile auch die Möglichkeiten der Holdings geschaffen. Eines ist wichtig: Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Möglichkeiten, über die die Kommunen entscheiden.
(Beifall bei der CDU)
Wir haben die Recht der Kommunen und die demokratischen Grundlagen der Kommunen noch verbessert.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Damit komme ich zur Anhörung. Es gibt die Behauptung, wir hätten die Anhörung nicht berücksichtigt. Wir haben erst nach der Anhörung mit dem Schreiben dieses Gesetzentwurfs angefangen. Eine Forderung aus der Anhörung war, dass der Kapitalabfluss gering gehalten wird. Nach unserem Entwurf findet kein Kapitalabfluss aus dem Sparkassensystem statt.
In der Anhörung gab es die Forderung nach Beseitigung der Gemengelage im Rhein-Main-Gebiet. Das waren Offenbach, die Taunussparkasse, die Fraspa, die Helaba und kommunale Träger. Wir haben Möglichkeiten geschaffen, diese Gemengelage endlich anzugehen – freiwillige Möglichkeiten.
Es gab Kritik an der Stiftungslösung. Das haben wir berücksichtigt, indem wir davon abgegangen sind, dass alle, bevor sie zusammen arbeiten müssen, erst in die Stiftung gehen müssen. Es gibt insgesamt nur die Möglichkeit für die Kommunen, die das wollen: Man kann eine Stiftung gründen und Tafelsilber festlegen. Die anderen müssen das nicht machen und können die Möglichkeiten trotzdem in Anspruch nehmen.
Heute kam ein Brief der Gewerkschaften mit ganz essenziellen Vorwürfen, die ich mit aller Deutlichkeit zurückweisen muss.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Die Vorschläge der FDP liegen seit Januar auf dem Tisch. Unsere Vorschläge liegen seit fünf Wochen auf dem Tisch. Es hat sich wenig geändert. Es stand immer darin: Stiftung, Holdings, stille Einlage, öffentlicher Auftrag erhalten, Modalitäten der Verwaltungsräte, die Fortbildung, Girokonto für alle, Existenzgründungsberatung und Transparenzregelung. Das heißt, es gab fünf Wochen Zeit, sich mit diesen Gedanken zu beschäftigen. Ich weiß nicht, was hieran kurzfristig sein soll.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Ich habe gerade noch einmal erläutert, an welchen Stellen wir die Kritik in der Anhörung haben mit einfließen lassen. Ich glaube, wir haben sehr gründlich zugehört und gründlich gearbeitet. Wenn sich die Gewerkschaften dann hinstellen und sagen, das sei die Vorstufe zur Zerstörung der Sparkassenstrukturen, dann ist das eine bodenlose Behauptung.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Die Strategie in der gegenwärtigen Situation kann nur sein, die Sparkassen zu schützen. Die Sparkassen können wir nur schützen, wenn wir handeln. Die Sparkassen können wir nicht schützen – das sage ich auch deutlich in Richtung der LINKEN –, indem wir in einen Zustand von damals zurückgehen, sondern die Welt entwickelt sich weiter. Da derjenige, der handelt und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, und Mut beweist, derjenige, der die Sparkassen schützt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
In dem ver.di-Schreiben wird behauptet, dass die Haltung der Kommunalen Spitzenverbände und des Hessischen Gemeindebundes ablehnend sei. Das heißt, dass dort nicht berücksichtigt ist, dass es nur um kommunale Entscheidungen geht. Das heißt, die Kommunen haben alle Handlungsmöglichkeiten. Wir haben die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen von früher zwei Möglichkeiten – nämlich Fusion und Zweckverband – auf nunmehr sechs Möglichkeiten erweitert.
Das heißt, die Kommunen haben es in der Hand, ob sie diese Instrumente nutzen. Sie haben es in der Hand, wie sie diese Instrumente dann einsetzen. Wer nichts ändern will, der kann alles so belassen, wie es ist. Wir zwingen keinen zu irgendetwas.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)
Von daher wird unser Gesetzentwurf den breiten Forderungen gerecht. Er ist EU-fest. Das war ein ganz wichtiger Punkt. Er sichert die regionale Anbindung. Er bietet eine Lösung für das Rhein-Main-Gebiet. Von daher halten wir diesen Gesetzentwurf zukunftsfähig, um die Sparkassen so aufzustellen, dass sie erhalten bleiben, dass sie die regionale Versorgung sichern, dass sie die Versorgung der kleinen und mittleren Unternehmen sichern und dass die Sparkassen weiterhin in kommunaler Hand bleiben. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Frankenberger. – Zu einer Kurzintervention erhält die Kollegin Hölldobler-Heumüller das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Frankenberger, ich möchte nochmals die Frage beantworten, was Trägeranteile sind. Ich habe es schon wiederholt getan, tue es aber gerne noch einmal.
Es sind öffentlich-rechtliche Trägeranteile, die ausschließlich zum Zwecke der Zusammenarbeit gebildet werden können – d. h. nicht zu jedem Zeitpunkt, sondern nur zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Zusammenarbeit ansteht. Es ist genau definiert, in welchem Kreis diese Zusammenarbeit stattfinden kann. Eine Übertragung gegen Geld ist ausgeschlossen – und damit unterscheidet es sich ganz wesentlich vom Stammkapital.
Das wollte ich jetzt noch einmal klarstellen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu Ihrer Bemerkung über die Stiftungen: Natürlich ist es für Kommunen ein einschneidender Schritt, wenn sie ihr Vermögen der Sparkasse als Stiftung anlegen. Natürlich muss das gut überlegt werden. Das ist eine Möglichkeit, das Tafelsilber festzulegen. Ich habe das bereits erwähnt. Das will natürlich überlegt sein.
In der Anhörung gab es Zweifel daran, ob das sinnvoll sei. Deshalb haben wir beide Optionen offengelassen: Es gibt die Möglichkeit, es zu tun oder zu lassen. Das entscheiden die Kommunen.
Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue, dann ist dort beispielsweise immer noch die Übertragung von Sparkassen auf den Verband enthalten – die in der Anhörung wirklich einhellig abgelehnt worden ist. Daher ist das kein wirklicher Konsensvorschlag. Er enthält Punkte, denen wir sicherlich nahetreten könnten, beispielsweise der Evaluierung.
Natürlich sollten wir beispielsweise schauen, wie es in einem Jahr aussieht und ob die Hoffnungen, die wir mit diesem Gesetzentwurf verbinden, eingetreten sind. In Bezug auf die Personalvertretung ist es notwendig – das hatten wir in unserem Gesetzentwurf drin –, weitere Regelungen hinzufügen. In diesem Zusammenhang habe ich den Gewerkschaften bereits erklärt, dass dies gemeinsam mit den anderen Fragen des Personalvertretungsgesetzes geregelt werden soll. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)